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   VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16   

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VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16 (https://dejure.org/2017,39902)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.01.2017 - 2 B 4610/16 (https://dejure.org/2017,39902)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 2 B 4610/16 (https://dejure.org/2017,39902)
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Volltextveröffentlichung

  • prot-in.de

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - mittlerer Dienst

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkurrentenklage - Telekom-Beförderungsrunde 2016 - wann sind Beurteilungen vergleichbar?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherren verletzt worden ist, kann somit eine Neubescheidung seiner Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei der erneuten Auswahl offen sind, d.h. seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, juris).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und hierbei regelmäßig den aktuellen dienstlichen Beurteilungen besondere Bedeutung beizumessen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, Rn. 12; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 BvR 1/13 -, Rn. 2, beide juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Bewerbungsverfahrensanspruch, d.h. einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, Rn. 23 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass dienstliche Beurteilungen ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 2 B 64.08 -, Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12--, Rn. 26, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG Beschluss vom 16. Mai 2013 -5 ME 92/13 -, Rn. 29, juris).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Soweit - wie hier der Fall - im Streit über die Auswahl für ein Beförderungsamt auch die der Auswahl zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen angegriffen werden, so ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20, Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, Rn. 10 f. juris; Nds. OVG, Beschluss vom 27. August 2014 -5 ME 110/14 -).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Gleichwohl bedarf es einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses - z.B. aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsskalen - nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015-2 C 5.14 -, juris und VG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 28 L 229.15 -, juris).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003-2 A 2.03-, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 5ME.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15

    Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Eine Pflicht, alle Einzelmerkmale gleich zu gewichten und sie dann im Wege des Notenstufenvergleichs gegeneinander aufzusummieren, besteht für den Dienstherrn ebenso wenig wie die Verpflichtung zu einer bestimmten Gewichtung einzelner Merkmale, wenn dies die gleichmäßig anzuwendenden Beurteilungsrichtlinien nicht vorsehen (vgl. für Vorstehendes: OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 5 ME 217/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Behörde bei der Auswahlentscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. August 2005 - 5 ME 100/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

  • VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15

    Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13

  • VG Minden, 15.06.2018 - 12 L 1491/17
    g) Schließlich rügt der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 19. Januar 2017 - 2 B 4610/16 - erfolglos, dass die Antragsgegnerin an die Beurteilungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt habe, weil die Beurteilung des Antragstellers und die Beurteilungen des Beigeladenen zu 1. an verschiedenen Tagen von den Beurteilern unterzeichnet worden seien.
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